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   OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06   

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https://dejure.org/2007,75277
OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06 (https://dejure.org/2007,75277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2007 - 15 Ww 1/06 (https://dejure.org/2007,75277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 15 Ww 1/06 (https://dejure.org/2007,75277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 4 RSG, § 2 GrundstVG, § 9 GrundstVG
    Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Siedlungsbehörde gemäß § 4 RSG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Siedlungsbehörde gemäß § 4 RSG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Das Reichssiedlungsgesetz geht nämlich in § 4 im Gegensatz zum Grundstückverkehrsgesetz von einem rein wirtschaftlichen Grundstücksbegriff aus (vgl. z.B.: BGH NJW-RR 1986, 312; BGH NJOZ 2005, 1449; BGH DNotZ 1997, 801 ffe (802/803); BGH NJW 1997, 1073 (1074)).

    Dabei dient das Genehmigungsverfahren nicht der positiven Lenkung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs sondern nur der Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur (vgl.: BGHZ 94, 292 ffe (294)).

  • OLG Schleswig, 12.09.2006 - 3 WLw 39/06

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Auch dürfen die Bundesländer im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage aus § 2 Abs. 3 Nr. 2. GrdstVG in die landesrechtlichen Regelungen über die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigungsfreiheit wirtschaftliche Abgrenzungsmerkmale einbeziehen (vgl. z.B.: das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen zum GrdstVG vom 12.12.1997 (Sächs. GVBl S.638); dazu: BGH NJOZ 2006, 4621 ffe (4623)).

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht weitgehend Einigkeit dahin, dass in den Vorschriften in § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG der Begriff "Grundstück" im formellen Sinne, nämlich in Entsprechung zur Grundbucheintragung eines Grundstücks verwendet ist (vgl. BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B.: BGH NJOZ 2006, 4621 ffe (4622 m.w.N.)).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvR 728/65

    Begriff der "ungesunden Bodenverteilung" im Grundstücksverkehrsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Im Sinne dieser exegetischen Grundsätze bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG eine Eigentumsbindung, nämlich eine Einschränkung der Handlungsfreiheit im Bereich der Eigentumsordnung, die verfassungsrechtlich durch den Gesichtspunkt des Schutzes und der Förderung der Agrarstruktur legitimiert ist (BVerfG NJW 1967, 1363).
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Aus dem Fehlen der Nennung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke oder von Waldgrundstücken in dieser Vorschrift ist zu ersehen, dass sich das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nicht auf Waldflächen erstrecken kann (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2006, 1245 ffe (1245); auch: Staudinger-Mayer, BGB, Art. 119 EGBGB Rdn.23).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Das Reichssiedlungsgesetz geht nämlich in § 4 im Gegensatz zum Grundstückverkehrsgesetz von einem rein wirtschaftlichen Grundstücksbegriff aus (vgl. z.B.: BGH NJW-RR 1986, 312; BGH NJOZ 2005, 1449; BGH DNotZ 1997, 801 ffe (802/803); BGH NJW 1997, 1073 (1074)).
  • BGH, 03.05.1996 - BLw 6/96

    Zustellung des Zwischenbescheides an die Vertragsbeteiligten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Nach den verwaltungsrechtlichen Zustellungsvorschriften war danach die Zustellung des Zwischenbescheids sogar ausschließlich an den Notar vorzunehmen, um wirksam zu sein (vgl. hierzu: BGH NJW 1996, 2102).
  • BGH, 09.03.2006 - BLw 23/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Dritten gegen die Erteilung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Das Genehmigungserfordernis dient allein dem öffentlichen wirtschafts- und agrarpolitischen Interesse der Allgemeinheit, durch eine sachgerechte Regelung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Grundstücken die Agrarstruktur zu verbessern (BGH NJOZ 2006, 2063 f).
  • BGH, 07.10.2004 - BLw 12/04

    Anforderung an die Darlegung eines Divergenzfalls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Das Reichssiedlungsgesetz geht nämlich in § 4 im Gegensatz zum Grundstückverkehrsgesetz von einem rein wirtschaftlichen Grundstücksbegriff aus (vgl. z.B.: BGH NJW-RR 1986, 312; BGH NJOZ 2005, 1449; BGH DNotZ 1997, 801 ffe (802/803); BGH NJW 1997, 1073 (1074)).
  • BGH, 10.07.1975 - V BLw 26/74

    Ablehnung der Genehmigung zu einem Grundstücksverkauf durch das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Die Bevorzugung der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe gegenüber Nebenerwerbsbetrieben, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Existenzgrundlage der bäuerlichen Familienbetriebe und damit der Agrarstruktur führen soll, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl.: BVerfG a.a.O.; BGH NJW 1975, 2192 ffe (2192)).
  • OLG Stuttgart, 23.10.1984 - 10 W (Lw) 23/84

    Grundstücksverkehrsgenehmigung; Versagung; Wert des Grundstücks; Gegenwert;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
    Deshalb ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verpachtungsauflage nur dann in Betracht kommt, wenn durch sie eine absehbare Übergangszeit bis zum bevorstehenden Wegfall des Versagungsgrundes überbrückt werden kann (vgl. z.B.: OLG Stuttgart RdL 1984, 330 f).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass im Falle der Veräußerung einer Mehrzahl von Grundstücken, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, und von denen Einzelne nach dem Genehmigungsfreigrenzengesetz eines Landes grundstücksverkehrsrechtlich keiner Genehmigung bedürfen, gleichwohl das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht besteht, wenn sie in der Summe eine Grundstücksfläche haben, für die nach dem Reichssiedlungsgesetz bzw. der Landesausführungsgesetze ein Vorkaufsrecht vorgesehen ist (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2007, 15 Ww 1/06; OLG Schleswig, OLGR 2009, 342; OLG Brandenburg RdL 2009, 185; Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, Praxiskommentar, 4. Aufl., Seite 778 f.).
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